von LANAADMIN | 04.06.2023 |
E-Mail vom 04.06.2023 an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wegen unsachgemäßen Umganges mit hochtoxischen Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)
Sehr geehrter Herr Häberle,
am 19.04.2023 haben wir Sie in Ihrer Funktion als Generalstaatsanwalt angeschrieben und anlässlich eines Falles (d. h. Schlechtbach) unsachgemäßen Umganges mit hochtoxischen PAK einerseits Anzeige erstattet und andererseits wegen der letztlich bundesweiten Relevanz – die Verwendung von teerhaltigem Material beim Straßenbau war selbstverständlich nicht auf den Schwarzwald, bzw. Baden-Württemberg beschränkt - angeregt, dass eine „Schwerpunktstaatsanwaltschaft-PAK-Delikte“ ins Leben gerufen wird. Mit entsprechender Expertise könnten fokussiert derartige gravierende Umweltdelikte aufgearbeitet werden. Besonders wichtig ist nach unserem Verständnis, dass eine derart spezialisierte Staatsanwaltschaft eine erhebliche präventive Wirkung haben könnte. Desweitern haben wir angefragt, ob Sie eine Möglichkeit sehen, Fachkreise (z. B. Deutscher Richterbund) zu sensibilisieren.
Am 24.04.2023 hat uns die Erste Staatsanwältin Frau Wilke lediglich mitgeteilt, dass unser „Schreiben“ zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen weitergeleitet worden ist. Am 08.05.2023 ist uns von dort schriftlich das Aktenzeichen mitgeteilt worden unter dem das Verfahren (d. h. Schlechtbach) dort geführt wird.
Ihre Reaktion auf unser „Schreiben“ für uns offen gestanden ernüchternd bzw. erschreckend gewesen,
-denn wir haben in unserem „Schreiben“ recht ausführlich die Gefährlichkeit der PAK in den teerhaltigen Materialien dargestellt;
-denn wir haben darauf hingewiesen, dass bundesweit derartige „Altlasten“ zu finden sein werden, die insbesondere beim allgegenwärtigen Breitbandausbau zutage gefördert werden;
-denn wir haben in diesem Zusammenhangeng auf die von LANA allein im Südschwarzwald bearbeiteten vierzig Fälle verwiesen.
Wegen der Brisanz dieser Delikte möchten Sie wir Sie nochmals herzlich bitten, uns Ihre Einschätzung zu den beiden oben wiedergegebenen Anregungen mitzuteilen.
Die betroffene Umwelt kann sich hinsichtlich der PAK-Delikte nicht äußern. Wenn sie es könnte, würde sie schreien. LANA versucht zu helfen, ist jedoch auf viele Unterstützer angewiesen. Das gilt in besonderem Maße, soweit es um die Initiative von wichtigen Funktionsträgern wie Ihnen geht.
Wie schon unsere Strafanzeige vom 19.04.2023 werden wir diese E-Mail
der Umweltmeldestelle der Landesregierung Baden-Württemberg,
dem Regierungspräsidium Freiburg,
dem Landratsamt Lörrach,
dem Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach,
der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen,
dem SWR,
der Badischen Zeitung und ggfls. weiteren Medien zur Kenntnisnahme zuleiten.
Selbstverständlich stehen wir gerne für eine vertiefende und ergänzende Darstellung der Sachverhalte zur Verfügung.
Ihrer geschätzten Antwort, die Sie auch an diese E-Mail-Adresse senden können, sehen wir gerne entgegen.
Mit den besten Grüßen